Die Einfuhr von kupierten Hunde ist verboten. Es gilt jedoch folgende Ausnahme: Im Ausland wohnhafte Besitzer und Besitzerinnen dürfen ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Sie müssen den Hund bei der Einreise am Zoll anmelden und eine Kaution leisten (das Vorgehen richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen „Kaution für Privatwaren mit mehr als 5000 Schweizerfranken Wert".
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