. .
   
   
   
  Anfahrt
   
 
   
   
  ADRESSE
   
  Fußballplatz
Weststrasse 26
4900 Langenthal
Schweiz
   
   
  Anfahrt fÄhrgengelÄnde
   
 
  • Der Treffpunkt für die Lotsenfahrt zum Fährtengelände:
    KV Niederbipp, Aawangenstrasse 6, CH-4704 Niederbipp
    zur Homepage mit Anfahrtsplan
  • Es fährt stündlich ein Pendlerlotse vom Austragungsplatz (Weststrasse 90)
    zum Besammlungsplatz KV Niederbipp
   
   
  VeterinÄR- und einreisebestimmungen
   
  Für die Einreise in die Schweiz gelten gesetzlich geregelte Einreisebestimmungen. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz:
   
 
  • EU- Heimtierausweis bzw. Impfpass
  • Kennzeichnung durch Mikrochip oder deutlich erkennbare Tätiwierung
  • gültiger Impfschutz gegen Tollwut
   
 

Für die Einreise empfehlen wir folgende Links:

   
   
  Kupierte Hunde
   
  Die Einfuhr von kupierten Hunde ist verboten. Es gilt jedoch folgende Ausnahme: Im Ausland wohnhafte Besitzer und Besitzerinnen dürfen ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Sie müssen den Hund bei der Einreise am Zoll anmelden und eine Kaution leisten (das Vorgehen richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen „Kaution für Privatwaren mit mehr als 5000 Schweizerfranken Wert".

Fragen & Antworten rund um kupierte Hunde - Bundesamt für Veterinärwesen

   
   
  SChweizerisches Tierschutzgesetz
   
  Beachten Sie bitte auch das gültige Schweizer Tierschutzgesetz!
   
   
   
     
     
       
       
  © 2015 by innubis.com
Internationale Schnauzer-Pinscher Union
   
   
ISPU FCI