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  Teilnahmebedingungen
   
  Für alle gemeldeten Hunde müssen von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise vorgelegt werden. Es muss eine Prüfung nach IPO 3 nachgewiesen werden, die nicht länger als 1 Jahr zurückliegt (Stichtag: 26. Oktober 2015). Alle Hunde müssen gesund sein und den Veterinär-/
Einreisebestimmungen entsprechen.

Läufige Hündinnen können teilnehmen, werden aber als letzte an den Start gehen.

   
   
  Tierschutzgesetz der Schweiz
   
  Das Tierschutzgesetz der Schweiz schreibt für Zughalsbänder einen Stopp vor, der das Zulaufen des Halsbandes verhindert. An IPO-Prüfungen müssen die Halsbänder in der Schweiz wie folgt aussehen:
   
 
   
  WICHTIG: Stoppringe können beim Sektretatiat vor Ort bezogen werden!
   
  Download Infoblatt der TKGS
   
   
  anmeldung
   
 

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch den jeweiligen nationalen ISPU-Mitgliedsverein - ONLINE!

Meldeschluss: 30. September 2016

   
   
  CHECKLISTE zur ANMELDUNG
   
 
  • Meldeformular (Online auszufüllen)
  • IPO 3 Nachweis (Scan/Kopie der Leistungsheftes)
  • Ahnentafel (Scan/Kopie)
  • Foto Hundeführer
  • Name und Foto Mannschaftsführer
   
   
  MELDESTELLE
   
  Meldungen nur Online durch den Mannschaftsführer!
Kontakt: Daniel Willi, Email: daniel.willi@ensi.ch
   
   
  MeldegebÜhr
   
  EUR 40,00
   
   
  ISPU-REGULARIEN
   
  Die WM für Riesenschnauzer wird in Form einer offenen Weltmeisterschaft ausgeführt. Somit wird es auch interessierten Hundeführern aus Ländern, die noch nicht Mitglieder der ISPU sind, ermöglicht, an dieser Weltmeisterschaft teilzunehmen. Teilnehmer aus Nicht-Mitgliedsländern der ISPU werden in einer gesonderten Starter-/Teilnehmerliste geführt und können den Tagessiegertitel erringen. Der Weltmeistertitel wird nur an Starter / Teilnehmer aus ISPU-Mitgliedsländern vergeben.
   
  ISPU WM für Riesenschnauzer
   
   
   
     
     
       
       
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Internationale Schnauzer-Pinscher Union
   
   
ISPU FCI