Wir haben die Genehmigungen vom Landkreis Wolfenbüttel zur Durchführung unserer Weltmeisterschaft erhalten!

Es gilt für uns die 3G Regel (Geimpft, genesen, getestet).

Zum Testen werden wir Euch kurzfristig informieren. Wir müssen uns an das Hygienekonzept halten und bitten um Euer Verständnis.


Hygienekonzept des Pinscher-Schnauzer-Klub 1895 e.V. für die ISPU WM in Werlaburgdorf vom 27.10. – 31.10.2021

Voraussetzung für die Durchführung von Hundesportveranstaltungen  sind die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes Niedersachsen

  1. Allgemeine Hygienevorschriften
  •  Sämtliche Hygienemaßnahmen und neue Regelungen werden an alle Gäste, Teilnehmende, Trainer*innen und Mitarbeiter*innen kommuniziert. Es liegt ein aktualisierter Reinigungs- und Desinfektionsplan (Anlage 1) vor.
  • Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist um Mund-Nasen-Schutzmasken und Einweghand-schuhe erweitert.
  1. Dokumentation der Anwesenden
  • Für die Kontaktverfolgung wird die Luca App eingesetzt, bei der sich jeder Besucher registrieren muss. Die Registrierung erfolgt am Eingang und wird durch ein farbiges Einlassband sichtbar gemacht.
  • Besucher, die keine Möglichkeit haben, sich mit der Luca App zu registrieren, müssen ein Datenerfassungsbogen (gemäß Datenschutz) ausfüllen, ebenso die Begleitperson und Gäste. Dieser Bogen wird am Eingang eingesammelt und die Teilnehmer der Veranstaltung, Begleitpersonen und Gäste bekommen ein Einlassband.
  • Die Bögen werden drei Wochen aufbewahrt.
  • Als Beauftragter für die Überwachung der Corona-Schutzmaßnahmen (Corona-Beauftragter) ist Michael Heimbs (Telefonnummer: +49 170 3822719) benannt worden. Er überprüft die Einhaltung der Maßnahmen laufend.
  1. Nutzung des Sportheims / des DGH / der Sportanlage
  • Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen des gesamten Geländes bereitgestellt.
  • In den Innenräumen auf dem gesamten Gelände ist ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
    Auf dem Außengelände kann auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden, soweit dies nicht ggf. durch den Prüfungsleiter für den Wettkampf angeordnet wird oder die Abstandsregeln dies erfordern.
  • Durch Absperrbänder und Hinweisschilder gewährleistet der Veranstalter den Zutritt zu den Innenbereichen nach folgenden Kriterien:
    • nacheinander,
    • möglichst ohne Warteschlangen,
    • unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern,
    • dort wo möglich, werden durch getrennte Ein- und Ausgänge und markierte Wegeführungen („Einbahnstraßen-System“) die Laufwege vorgegeben, um die persönlichen Kontakte zu minimieren.
    • Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln (richtig Hände- waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand).
    • Auch in den Sanitäranlagen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Nutzeranzahl wird pro WC-Anlage beschränkt.

Wolfenbüttel, 4. Oktober 2021

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